Vertrauen können.
Wobei können wir Sie unterstützen?
Wissenswertes für Arbeitnehmer:innen
Informieren Sie sich schnell und fundiert mit unseren Kurzartikeln. Weitere Themen finden Sie unter Fragen und Antworten.

Was ist Kurzarbeit
Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit. Häufig wird bei einem Auftragsmangel Kurzarbeit eingesetzt, um betriebsbedingte Kündigungen des Arbeitgebers zu vermeiden. Kurzarbeit soll also der

Die fristlose Kündigung
Im Falle einer fristlosen, also einer außerordentlichen Kündigung, prüfen wir für Sie, ob hier wirklich ein sogenannter ‚wichtiger Grund‘ bzw. eine schwere Verfehlung vorlagen und

Der besondere Kündigungsschutz
Genießen Sie möglicherweise einen sogenannten besonderen Kündigungsschutz. Dieser kann sich z.B. aus einem Tarifvertrag, aus Elternzeit, Mutterschutz oder einer Betriebsratstätigkeit ergeben. Aber auch Auszubildende und
Unsere Expertise: Kündigungsschutzklagen
Wir sind die Kanzlei, die exakt auf Sie und Ihre Themen als Arbeitnehmer:in spezialisiert ist. Unser Fokus liegt auf Ihrer Kündigung, Ihrem Aufhebungsvertrag, Ihrer Abfindung. Auch zu allen anderen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wissen wir Rat.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Exklusiv für Arbeitnehmer:innen
Wir sind DIE Kanzlei für Arbeitnehmer:innen und Betriebsratsgremien. Nicht für Arbeitgeber:innen. Darauf liegt unser Fokus, aus vollster Überzeugung.
Arbeitsrecht UND Sozialrecht
Unsere enorme fachliche Stärke liegt darin, dass wir arbeits- und sozialrechtliche Aspekte
kombiniert betrachten können.
Echt, nahbar, einfühlsam
Wir nehmen Sie und Ihr Thema genau wahr. Exakt so, wie Sie sind. Und sind dabei immer authentisch und aufrichtig.
Immer in Ihrer Nähe
Ob in Bochum oder deutschlandweit, wir stehen für Ihre Rechte ein. Dicht dran, verbindlich, für Sie präsent.
Wobei können wir Sie unterstützen?
Wissenswertes für Betriebsratsgremien
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Was passiert mit meiner Arbeit und meinem Lohn, wenn ich persönlich unter Quarantäne stehe ohne bereits selbst erkrankt zu sein – etwa weil ich Kontakt zu Coronainfizierten hatte?
Personen, die unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen oder dem sogenannten beruflichen Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen, sind von ihrer Arbeitsverpflichtung befreit. Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber

Mein Betrieb wurde von der zuständigen Behörde unter Quarantäne gestellt oder zur Schließung aufgefordert. Bekomme ich weiterhin meinen Lohn, auch wenn ich selbst nicht erkrankt bin?
Grundsätzlich tragen die Arbeitgeber auch bei den unerwarteten und von ihnen unverschuldeten Betriebsstörungen, zu denen auch die extern angeordnete Schließung des Betriebes gehört, das Risiko

Wir sind voll ausgelastet und ich soll mehr arbeiten als sonst, auch um erkrankte Kolleg:innen zu ersetzen – muss ich das?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zur Arbeit in dem in ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Umfang verpflichtet. Überstunden können dann angeordnet werden, wenn dies in dem
Wir unterstützen die Unterstützer:innen.
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat vertreten Sie die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer:innen im Betrieb. Unser Team zollt Ihnen für diese Aufgabe größten Respekt.
Wir treten für Sie ein, wenn es darum geht, in Ihrem Gremium arbeits- und sozialrechtliche Fragen auf Basis neuester Gesetze zu lösen.
Wobei können wir Sie unterstützen?
Wissenswertes für Führungskräfte
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Wobei können wir Sie unterstützen?
Wissenswertes für Bürgergeld-Empfänger:innen
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Kosten für Unterkunft und Heizung
Gemäß § 22 SGB II werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Die Frage der Angemessenheit

Erstausstattung
Zu Zeiten der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetzt (BSHG) konnten weitaus öfter einzelfallbezogene Hilfen beantragt werden, als es nach Durchführung der Hartz-Reformen seit dem 01.01.2005 nun

Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Hilfebedürftigkeit besteht nur dann, wenn die Existenz nicht aufgrund von Einkommen oder Vermögen gesichert werden kann. Dabei wir nahezu jede Art von Einkommen auf den
Die Kanzlei
Hallo in Bochum – und deutschlandweit
Willkommen! Das ist unser Büro am Dr.-Ruer-Platz. Unser Team um Dr. Jörg Hoffmann besteht aus Anwältinnen und Anwälten sowie dem Sekretariats-Team. Wir sind in Bochum und ganz Deutschland immer nah und für Sie da. Wir freuen uns, Sie bald kennenzulernen.
Vor der kostenlosen Erstberatung
Wie erreiche ich die Anwältinnen/Anwälte persönlich?
Die beste Variante: Rufen Sie uns an unter 0234 58 69 770 – unser Empfangs-Team vereinbart dann schnellstmöglich einen persönlichen Termin mit Herrn Dr. Hoffmann oder einer/einem der Kolleginnen oder Kollegen für Sie.
Welche Unterlagen soll ich zur Erstberatung mitbringen?
Je nachdem, aus welchem Grund Sie sich an uns wenden, kann es sinnvoll sein, bestimmte Unterlagen sofort mitzubringen. Im Falle einer fristlosen Kündigung wären das zum Beispiel
- Ihr Arbeitsvertrag
- das Kündigungsschreiben
- ggf. Unterlagen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung
Mir wurde gekündigt, soll ich mich sofort arbeitslos melden?
Sobald Ihnen gekündigt wurde, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
Innerhalb welcher Frist ist eine Kündigungsschutzklage möglich?
Es ist auf jeden Fall sinnvoll zu überprüfen, ob Sie bei einer Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hätten. Sie haben dafür jedoch nur drei Wochen nach Kündigungseingang Zeit. Vereinbaren Sie daher möglichst kurzfristig einen Termin mit uns.